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Warum Datenschutz

Michaela Schröers
Michaela Schröers

Warum Datenschutz so wichtig ist

Warum DatenschutzDer Datenschutz ist ein wichtiges Thema, da er sicherstellt, dass persönliche und vertrauliche Informationen geschützt werden und nicht ohne die Zustimmung der betroffenen Personen genutzt oder weitergegeben werden. Dies ist wichtig, um die Privatsphäre und Autonomie von Individuen zu schützen und zu gewährleisten, dass sie die Kontrolle über ihre eigenen Daten haben.

Der Datenschutz ist auch wichtig, um sicherzustellen, dass Unternehmen und Organisationen verantwortungsbewusst mit den Daten von Kunden und Nutzern umgehen und diese nicht missbrauchen oder ausbeuten. Wenn es keine Regeln und Vorschriften für den Datenschutz gäbe, könnten Unternehmen möglicherweise unethisch mit persönlichen Daten umgehen und diese zu ihrem eigenen Vorteil nutzen, ohne Rücksicht auf die Privatsphäre und das Wohl der betroffenen Personen zu nehmen.

Insgesamt spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle dabei, sicherzustellen, dass persönliche Daten sicher und geschützt bleiben und dass Individuen die Kontrolle über ihre eigenen Daten haben.

Warum Datenschutz

Warum Datenschutz

Datenschutz wird im Unternehmen nicht für die Aufsichtsbehörden umgesetzt sondern für die betroffenen Personen, deren Daten man verarbeitet.

Datenschutz ist das Recht eines Jeden. Das Recht über die eigenen Daten. Die informationelle Selbstbestimmung eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin im Raum der EU. Warum Datenschutz? Dies ist ein Menschenrecht!

Betroffene Personen sind Mitarbeiter, Kunden, Mandanten, Patienten, Interessenten, Schüler, Praktikanten etc. Diese Aufzählung kann man beliebig weiterführen oder einfach nur sagen: Die Betroffenen sind natürliche Personen, deren Daten man verarbeitet.

Um den Datenschutz sicher zu stellen, gibt es ein Gesetz, aus dem sich diverse Rechte, aber auch Pflichten ableiten. Neben diesem Gesetz gibt es aber auch noch andere Rechtsquellen, die den Datenschutz regeln. Dazu gehören zum Beispiel die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder auch das Telemediengesetz (TMG).

Rechte der Betroffenen

Zu den Rechten gehören das Auskunftsrecht, das Berichtigungsrecht, das Löschungsrecht, das Widerspruchsrecht sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Diese Rechte stehen jedem Einzelnen zu. Das heißt, dass jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit hat, Auskunft über die Verarbeitung seiner oder ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Außerdem kann jeder Einzelne die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Ferner steht jedem das Recht zu, unter bestimmten Umständen die Löschung seiner oder ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Darüber hinaus kann jeder Betroffene die Verarbeitung seiner oder ihrer personenbezogenen Daten unter bestimmten Umständen einschränken lassen. Jeder Bürger und jede Bürgerin hat außerdem das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner oder ihrer personenbezogenen Daten. Dieses Recht kann insbesondere dann ausgeübt werden, wenn die personenbezogenen Daten für Direktwerbung verwendet werden sollen. iese Selbstbestimmung ist es, die uns als Europäer und Europäerinnen ausmacht. Chance verpasst, aber es ist niemals zu spät.

Wie setzt man das um?

Ein verantwortungsvoller Datenschutzbeauftragter, der im Unternehmen unabhängig und weisungsfrei agiert, ist oftmals ein richtig guter Sparringpartner, der mit dem Verantwortlichen nach der Datenschutzgrundverordnung, Artikel 4 Absatz 7 Mittel, Zwecke, Lösungen und Handlungsfelder einführt, aufdeckt, dokumentiert und im Anschluss agiert.

So klappt es dann auch, wenn beispielsweise eine betroffene Person, deren Daten man im Unternehmen verarbeitet, nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung wissen möchte, welche Daten mit welchem Zweck verarbeitet werden. Ein guter Datenschutzbeauftragter nimmt Ihnen sogar die Korrespondenz mit der betroffenen Person ab, dokumentiert den Vorgang, hält Fristen ein und sorgt bei den Betroffenen für das Gefühl, dass der Datenschutz im Unternehmen den Stellenwert hat, den man sich im Sinne der informationelle Selbstbestimmung wünscht.

Sie sollten den Datenschutz beachten. Maßnahmen technischer und organisatorischer Art sichern dabei nicht nur die Daten der natürlichen Personen sondern auch die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Riskieren Sie niemals, dass Sie “lasch” mit diesen Daten umgehen. Ihre im Unternehmen verarbeiteten Daten macht Sie interessant für andere. Die Wirklichkeit im Zeitalter der Digitalisierung, der Cyberrisiken und der Betroffenen sorgt zunehmend dafür, dass die „Einschläge näher kommen“. Das Ergebnis wäre in jedem Fall fatal für Sie als Unternehmer

Wenn ein Datenleck auftritt, kann das schnell existenzbedrohend für ein Unternehmen sein. Auch die neuen Betroffenenrechte nach dem Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) erschweren den Umgang mit personenbezogenen Daten erheblich. Werden Sie also aktiv, um Ihr Unternehmen vor Schaden zu bewahren! Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich als Unternehmen gut aufstellen und vor allem einen kompetenten Datenschutzbeauftragten benennen. Dieser sollte nicht nur die gesetzlichen Regelungen kennen, sondern auch in der Lage sein, diese im täglichen Geschäft umzusetzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihr Unternehmen den hohen Ansprüchen des Datenschutzes gerecht wird und Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können. Setzen Sie sich also jetzt mit dem Thema Datenschutz auseinander und sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen bestens aufgestellt ist!

Wünschen Sie weitere Informationen? Dann schauen Sie bei “Unsere Experten” und suchen sich eine Kollegin oder einen Kollegen aus.  Sehr gerne persönlich angesprochen, am besten per Telefon

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