Standard-Datenschutz-Modell 2.0 systematisiert datenschutzrechtliche Anforderungen in Gewährleistungszielen, leitet aus den Gewährleistungszielen systematisch generische Maßnahmen ab und ergänzt diese um einen Referenzmaßnahmen-Katalog.
Standard-Datenschutz-Modell 2.0 entwickelt durch die Datenschutzaufsichtsbehörden
Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) bietet Mechanismen, um rechtliche Anforderungen der DS-GVO in technische und organisatorische Maßnahmen zu überführen. Zu diesem Zweck erfasst das SDM zunächst die rechtlichen Anforderungen der DS-GVO und ordnet sie anschließend den Gewährleistungszielen Datenminimierung, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Nichtverkettung und Intervenierbarkeit zu. Das SDM überführt damit die rechtlichen Anforderungen der DS-GVO in von der Verordnung geforderte technische und organisatorische Maßnahmen, die im Referenzmaßnahmen-Katalog des SDM detailliert beschrieben werden.
Struktur Standard-Datenschutz-Modell
- Das Standard-Datenschutzmodell systematisiert datenschutzrechtliche Anforderungen in Gewährleistungszielen,
- leitet aus den Gewährleistungszielen systematisch generische Maßnahmen ab und ergänzt diese um einen Referenzmaßnahmen-Katalog.
- Zudem modelliert es die Verarbeitungstätigkeit (Geschäftsprozess) mit ihren Elementen Daten, Systemen und Diensten sowie Teilprozessen.
- Die Standard-Datenschutzmodell bietet ein Vorgehensmodell für eine Modellierung, Umsetzung und kontinuierliche Kontrolle und Prüfung von Verarbeitungstätigkeiten.