
Seit Juli 2020 gilt die USA laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs EuGH nicht mehr als sichere Nation im Datenschutzrecht. Der Transfer von personenbezogenen Daten an diese Nation ist daher ziemlich komplex und nimmt viel Zeit in Anspruch. Im Jahr 2023 könnte sich jedoch alles ändern. Hier wird an einem neuen EU-US-Privacy-Shield-Abkommen gearbeitet. Was wird die Vereinbarung für Auswirkungen haben? Die neuen Standardvertragsklauseln, die bis Ende 2023 befolgt werden müssen, stellen eine weitere Herausforderung in diesem Jahr dar.
Es gibt nur wenige Drittstaaten, bei denen die Europäische Union (EU) ein gleichwertiges Datenschutzniveau festgestellt hat.
Dies sind
- Andorra
- Argentinien
- Kanada
- Färöer
- Guernsey
- Israel
- Isle of Man
- Japan
- Jersey
- Neuseeland
- Schweiz
- Uruguay
- und das Vereinigte Königreich.
Durch Datentransfers in diese Staaten und Gebiete ist eine Anwendung von Standardvertragsklauseln nicht notwendig, da das Datenschutzniveau ausreichend ist.