Recht auf Datenübertragbarkeit | Betroffene haben das Recht, die eigenen Daten von einem Verantwortlichen zu einem anderen Verantwortlichen zu übertragen. 

Recht auf Datenübertragbarkeit

Recht auf Datenübertragbarkeit Betroffene haben das Recht, die eigenen Daten von einem Verantwortlichen zu einem anderen Verantwortlichen zu übertragen. Zu diesem Zweck muss der Verantwortliche dem Nutzer eine Kopie der betroffenen personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat zur Verfügung stellen. Gegenüber der alten Rechtslage nach dem Bundesdatenschutzgesetz stellt dieser Anspruch eine Innovation dar.

Weiterführende Informationen finden Sie in Artikel 20 DSGVO.

Beispiel für das Recht auf Datenübertragbarkeit

Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist insbesondere in Banken oder im Gesundheitswesen von großer Bedeutung. Denken wir beispielsweise an einen Wohnortwechsel, kann es sehr hilfreich sein, alle relevanten Patientendaten an den neuen Hausarzt zu schicken. Da die digitale Patientenakte noch immer nicht installiert ist, können sich dabei jedoch technische Schwierigkeiten ergeben. Das Anspruchsrecht auf Datenübertragbarkeit macht es jedoch einfacher, die benötigten Informationen an die richtige Stelle zu bekommen.

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