Aufgaben Aufsichtsbehörde für Datenschutz

Aufgaben Aufsichtsbehörde für Datenschutz /Datenschutz allgemein Die Aufgaben, Befugnisse, Zuständigkeiten, Zusammenarbeit und Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden sind in der Datenschutz-Grundverordnung geregelt: Kapitel VI | Kapitel VII Die Hauptaufgabe ist es, die Einhaltung der Gesetze zum Datenschutz zu kontrollieren. Sollten Organisationen diese Gesetze nicht einhalten, sind die Aufsichtsbehörden befugt entsprechende Organisationen mit Bußgeldern abzustrafen. In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Datenschutzaufsichtsbehörde. […]

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