Der AI Act bringt neue Anforderungen an die KI-Kompetenz im Unternehmen
Mit dem Artificial Intelligence Act (kurz: AI Act oder KI-Verordnung) schafft die EU einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Ein zentrales Thema dabei: die Kompetenz der Menschen, die mit KI-Systemen arbeiten – und die Frage, ob Unternehmen künftig einen festen Ansprechpartner oder gar eine verantwortliche Person für Künstliche Intelligenz benötigen.
Der relevante Rechtsrahmen hierfür ergibt sich aus Artikel 4 AI Act, ergänzt durch Erwägungsgrund 20. Dieser verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, dafür zu sorgen, dass alle mit KI befassten Personen – sowohl intern als auch extern – über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen. Damit geht der Gesetzgeber einen klaren Schritt in Richtung Professionalisierung des KI-Einsatzes in der Unternehmenspraxis.
Was bedeutet „ausreichende KI-Kompetenz“ konkret?
Das Gesetz bleibt in seiner Formulierung bewusst offen – wie so oft im europäischen Recht. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn was „ausreichend“ ist, hängt maßgeblich von folgenden Faktoren ab:
Je sensibler der Einsatzbereich, desto höher sind in der Regel auch die Anforderungen an die Fachkenntnis.
Ist ein KI-Beauftragter Pflicht?
Nein – der AI Act verlangt nicht ausdrücklich die Benennung eines KI-Beauftragten, wie man es beispielsweise vom Datenschutzbeauftragten nach DSGVO kennt. Dennoch kann sich aus dem Gesetz ein faktisches Erfordernis ergeben: Unternehmen müssen in der Lage sein, die notwendige KI-Kompetenz sicherzustellen, regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf nachzuschärfen.
Und genau hier kommt die Rolle eines KI-Beauftragten oder „AI Officers“ ins Spiel – als zentrale Ansprechperson für alle KI-bezogenen Fragen und als Koordinator:in für Schulungen, Prozesse, Qualitätssicherung und regulatorische Anforderungen.
Was macht ein KI-Beauftragter konkret?
Ein KI-Beauftragter hat keine rein technische Funktion. Gefordert ist ein interdisziplinäres Profil – mit einem tiefen Verständnis sowohl technischer als auch rechtlicher und organisatorischer Zusammenhänge:
Was sagt der AI Act zur internen Kompetenz konkret?
Der Gesetzgeber fordert nicht nur Fachwissen über die konkrete Technik. Vielmehr müssen Unternehmen in der Lage sein, die Anwendung eines KI-Systems in ihrer spezifischen Umgebung nachvollziehbar, sicher und rechtskonform zu gestalten. Dabei sind laut Erwägungsgrund 20 insbesondere folgende Fähigkeiten gefordert:
Kurz: Unternehmen brauchen mehr als IT-Know-how – gefragt ist ein durchdachtes Zusammenspiel aus Technik, Recht, Ethik und unternehmerischer Verantwortung.
Fazit: Ein KI-Beauftragter kann Wettbewerbsvorteil und Rechtssicherheit schaffen
Auch wenn die Benennung einer verantwortlichen Person gesetzlich (noch) nicht vorgeschrieben ist: Unternehmen, die Künstliche Intelligenz strategisch einsetzen, werden mittelfristig nicht umhin kommen, interne Zuständigkeiten zu definieren – sei es über eine interne Rolle oder durch die Beauftragung externer Expertise.
Denn der Aufbau und die Pflege von KI-Kompetenz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess.
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